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Brandenburg will Kommunen bei Abschiebungen entlasten

Vom 1. Mai an ändert sich die zentrale Zuständigkeit für Abschiebungen in Brandenburg. Innenminister Stübgen nennt Vorteile. Der Chef der Zentralen Ausländerbehörde, Jansen, hat eine Forderung.
Erstaufnahme-Einrichtungen (EAE)
Das Gelände der Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. © Patrick Pleul/dpa/Archivbild

In Brandenburg wird die Zentrale Ausländerbehörde ab Mittwoch (1. Mai) die zentrale Zuständigkeit für Abschiebungen übernehmen. Das Ziel von Innenminister Michael Stübgen (CDU) ist es, damit die Kommunen zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen. Damit verlagere sich die Prüfung auf die Landesebene, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, Vollzugshindernisse oder Abschiebungsverbote greifen und eine Abschiebung in das entsprechende Land überhaupt möglich ist. «Das wird vor Ort für eine erhebliche Entlastung sorgen», hatte Stübgen kürzlich gesagt.

Wenn die Ausreisepflicht eintritt, übernimmt die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt ab Mittwoch die Verantwortung für die Vorbereitung und den Vollzug einer Abschiebung. Damit ist sie zum Beispiel zentral für richterlich angeordnete Haft- und Gewahrsamfälle für die Dauer der Haft oder des Gewahrsams zuständig, teilte das Innenministerium am Montag mit. Die Ausländerbehörde könne die Behörden der Strafvollstreckung bei der Erstellung des Vollzugsplanes unterstützen und die Ausweisung, freiwillige Ausreise sowie Abschiebung der Straftäter vorbereiten. Die Zentrale Ausländerbehörde ist dann auch für Ausweisungen und die Abwicklung einer freiwilligen Ausreise zuständig.

Der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburgs, Olaf Jansen, fordert eine Verschärfung der Abschiebepolitik auf Bundesebene. «Es ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass Straftäter aus nicht sicheren Herkunftsländern keine Abschiebungen befürchten müssen und auch noch Asylbewerberleistungen kassieren», sagte Jansen der «Märkischen Allgemeinen» (Montag/Print). «Ich bin der Meinung, dass jemand, der nicht persönlich mit Verfolgung bedroht ist, auch in diese Länder abgeschoben werden sollte, wenn er gegen die Gesetze unseres Landes in schwerwiegender Weise verstößt und Straftaten begeht.»

Brandenburg hat die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Geflüchteten bereits entlastet: Seit der Jahresmitte 2023 bleiben Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive länger als bisher in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und werden vorerst nicht auf Kommunen verteilt. Die Kommunen hatten sich bei der Unterbringung und der Integration von Flüchtlingen am Limit gesehen.

© dpa
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